Jugend
Förderkonzept
Jugendförderung im Tennisclub Rot-Weiss Sindorf e.V.
– Das Förderprogramm gilt ab der Sommersaion 2025 –
In dieses Fördertraining aufgenommen zu werden, sollte Ziel eines jeden motivierten Tennisspielers sein. Wer das Talent und vor allem den Willen mitbringt, wird die Chance erhalten dabei zu sein. Wer dauerhaft dabei ist, wird große Fortschritte machen.
Wichtig ist Transparenz über das Konzept. Wie kann ich Teil dessen werden oder was muss bzw. kann ich tun damit ich teilnehmen kann?
Zielsetzung
Die Jugendförderung im Tennisclub Rot-Weiss Sindorf e.V. ist auf vier Kernziele ausgerichtet:
- die Weiterentwicklung von engagierten und talentierten Kindern sowie Jugendlichen.
- Steigerung der sportlichen Leistungen unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsvermögens und der Leistungsbereitschaft durch gezielte Förderung des Einzelnen.
- Heranführen der Jugendlichen an das Spielniveau der Erwachsenenmannschaften und Verstärkung dieser Mannschaften.
- Aufbau und Erhalt von Jugendmannschaften möglichst aller Altersklassen die Gewinnung von Nachwuchs durch das Heranführen von Kindern und Jugendlichen an den Tennissport und das Wecken von Spaß und Begeisterung am Spiel.
Fördervoraussetzungen
Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen durch ein engagiertes und qualifiziertes Trainerteam hat für den Verein oberste Priorität. Im Vordergrund steht dabei nicht nur die individuelle Leistung, sondern vor allem die Vermittlung von Spaß und Begeisterung für den Tennissport. Die regelmäßige Teilnahme an einem eigenfinanzierten Training ist wesentliche Voraussetzung zur Aufnahme in das Förderprogramm und bildet die Grundlage zur Leistungsbeurteilung. Bewertet werden außerdem bereits erreichte sportliche Leistungen, erkennbares Talent und Fleiß, wie auch persönliche und charakterliche Eigenschaften.
Das Förderkonzept bietet für talentierte und leistungsbereite Kinder und Jugendliche ein Zusatzangebot zur intensiven sportlichen Weiterentwicklung.
- Das Programm gilt für Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr
- Der Vorstand genehmigt im Rahmen der gesamten Finanzplanung das zusätzliche Jahresbudget
- Grundlage sowie Voraussetzung zur Förderung Einzelner sind:
- Sportliche als auch persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten.
- Teamorientiertes Verhalten der Spielerinnen und Spieler
- Gemeinsames und leistungsbezogenes Training
- Spaß am Sport und der Bewegung
- Der Vorstand genehmigt im Rahmen der gesamten Finanzplanung das zusätzliche Jahresbudget und legt die individuelle Fördersumme fest. Der Eigenanteil für das vereinsgeförderte Training im Jahr 2025 beträgt 65,-€. (falls die entsprechende notwendige Gruppengröße erreicht wird)
- Über Spendenaufrufe soll das Budget zusätzlich attraktiv gestaltet werden.
Im Einzelnen werden bewertet:
1. Sportliche Voraussetzungen:
- regelmäßige Teilnahme an einem eigenfinanzierten Training*
- Mindestens 80 % Anwesenheit im vereinsgeförderten Training**
- Verpflichtung zur Teilnahme an den Medenspielen in den Jugendmannschaften
2. Persönliche und charakterliche Voraussetzungen:
- Koordinationsfähigkeit
- Einsatz- und Leistungsbereitschaft
- Soziales Verhalten, Teamfähigkeit
- Vereinstreue
Die vorgenannten persönlichen und charakterlichen Vorraussetzungen müssen nicht in vollem Umfang erfüllt sein, sondern dienen der Einschätzung. Die Auswahl der zu fördernden Spielerinnen und Spieler treffen die Jugendwarte und Trainer gemeinsam. Die Bewertungen werden nachvollziehbar und schriftlich dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt. Der Vorstand behält sich vor, das Konzept jederzeit in Zusammenarbeit mit dem Trainer je nach Entwicklung des Jugendbereichs anzupassen.
* Eigenfinanziertes Training: Das eigenfinanzierte Training im Sinne des Förderungskonzeptes ist ein Training, welches die komplette Saison über genommen wird.
** Vereinsgefördertes Training: Wird die 80 %-Teilnahmegrenze am Training nicht erreicht, behält sich der Vorstand vor, die Teilnahme an der Förderung im darauffolgenden Jahr zu verweigern.
*** Verpflichtung an Jugend- Mannschaftsspielen: Die Teilnahme an den Jugend-Mannschaftsspielen ist fester Bestandteil der Förderung. Wird dieser Verpflichtung ohne triftigen Grund nicht nachgekommen, behält sich der Vorstand das Recht vor, die Förderung im darauffolgenden Jahr nicht fortzusetzen.
Das Förderkonzept kann hier heruntergeladen werden. Bei Interesse bitten wir, das ausgefüllte Dokument an den Verein zurückzusenden.